125ccm Leichtkrafträder mit einem Autoführerschein fahren?
Im Jahr 1980 wurde es abgeschafft und jetzt wird es wieder möglich!?
Erinnerst Du dich noch ?!? :)
Heute darf man mit seinem PKW-Führerschein Kl. AM (Roller)
bis 50ccm und 45 km/h fahren.
Und nun heißt es „Back to the Rules“
Der Gesetzgeber hat für 2020 folgendes beschlossen:
Mindestalter 25 Jahre, mindestens 5 Jahre Führerschein Kl. B
Ohne Prüfung, 4x 90min Theorie und „mindestens“ 5x 90min Praxis
Die Schlüsselnr. B196 wird eingetragen im Führerschein
Das erlaubt das Fahren von A1 Maschinen (125ccm, max. 15 PS, max. 0,1kw pro KG Leermasse) in Deutschland
Wann können wir starten?!
Sofort!!!
Ist das der Fall besteht die Möglichkeit nach einer Schulung, mit den o. g. Inhalten,
ohne Prüfung die Erlaubnis 125ccm Leichtkrafträder zufahren erteilt zubekommen.
WICHTIG!
Es wird nicht die Kl. A1 erteilt, sondern die Schlüsselnr. B196 im Führerschein.
Nach einer erfolgreichen Schulung erhältst Du eine Bescheinigung mit der Du dann
deinen neuen Führerschein beantragen musst, damit die Schlüsselnr. B196 eingetragen wird.